Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung Ihre Mitgliedschaft für ein Jahr muss grundsätzlich bis zum 31.12. der Vorjahres erfolgen. Später eingehende Kündigungen entfalten immer erst Wirkung für das Folgejahr.
Die Kündigung Ihre Mitgliedschaft für ein Jahr muss grundsätzlich bis zum 31.12. der Vorjahres erfolgen. Später eingehende Kündigungen entfalten immer erst Wirkung für das Folgejahr.