Ummeldung der Mitgliedschaft

Die Anpassung Ihre Mitgliedschaft auf eine Passive Mitgliedschaft für ein Jahr muss grundsätzlich bis zum 31.12. der Vorjahres erfolgen. Später eingehende Ummeldungen entfalten immer erst Wirkung für das Folgejahr.  

Die Aktivierung einer Mitgliedschaft aus der passiven Mitgliedschaft kann natürlich auch unterjährig erfolgen. Sofern die Mitgliedschaft bis zum 30.6. aktiviert wird, ist der volle Jahresbeitrag nachzuentrichten. Bei einer Umstellung nach dem 1.7. ist der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.